Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft:

Sehr geehrte Mitglieder im Ecoliance Netzwerk,

mit Freude möchten wir Sie über das neu aufgelegte Förderprogramm "Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW) informieren, dass am 15. Februar 2024 von der Bundesregierung, betreut durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie in Kooperation mit der KfW unter dem Programm 295, ins Leben gerufen wurde. Dieses Förderprogramm stellt eine wichtige Säule dar, um die ambitionierten Ziele der Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen und die deutsche Wirtschaft auf ihrem Weg der Dekarbonisierung zu unterstützen.

Wer ist antragsberechtigt?

Das Programm steht einer breiten Palette von Organisationen offen:

  • Private Unternehmen aller Größen,
  • Kommunale Unternehmen in privater Rechtsform,
  • Landesunternehmen in privater Rechtsform,
  • Freiberufler, sofern die Betriebsstätte überwiegend für freiberufliche Tätigkeiten genutzt wird,
  • Contractoren, die spezifizierte Maßnahmen im Auftrag antragsberechtigter Unternehmen durchführen.
  • Förderziele und -maßnahmen

Das Programm zielt darauf ab, die Energie- und Ressourceneffizienz signifikant zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, um so den Energiebedarf und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Es legt einen besonderen Fokus auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und umfasst eine Vielzahl von Fördermodulen:

  • Querschnittstechnologien,
  • Prozesswärme aus erneuerbaren Energien,
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
  • Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs,
  • Erstellung von Transformationsplänen,
  • Elektrifizierung von kleinen Unternehmen.
  • Antragstellung und Förderkonditionen

Anträge können ab sofort über die elektronischen Antragsformulare auf der BAFA-Webseite für die Module 1-4 sowie 6 gestellt werden. Für Transformationspläne erfolgt die Antragstellung über die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt, entweder durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss oder einen Tilgungszuschuss, abhängig vom spezifischen Fördermodul. Dies umfasst Investitionen in Technologien und Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern, die Nutzung erneuerbarer Energien erhöhen und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen.

Wichtige Hinweise und Befristung

Das Programm wurde im Einklang mit den neuesten EU-rechtlichen Rahmenbedingungen und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) aktualisiert. Es tritt am 15. Februar 2024 in Kraft und ersetzt die vorherige Richtlinie vom 08. Mai 2023, mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2028.

Wir ermutigen alle Mitglieder, die Möglichkeiten dieses Förderprogramms zu prüfen und sich für die Unterstützung von Projekten zu bewerben, die nicht nur ihre eigene Nachhaltigkeit verbessern, sondern auch einen Beitrag zum Erreichen der nationalen Klimaziele leisten.

Für weitere Informationen und um Ihre Anträge vorzubereiten, besuchen Sie bitte die BAFA-Webseite und die KfW-Programmseite 295. Dort finden Sie auch Details zu den neuesten Änderungen und Anforderungen.

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