Neue Vorgaben des Finanzministeriums für das Laden von Dienstwagen ab 2026

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 11. November 2025 neue Regeln zur steuerlichen Abrechnung von Ladestrom bei Elektro- und Plug‑in-Hybrid-Dienstwagen veröffentlicht. Diese Regelungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Was ändert sich konkret?

  • Wegfall der bisherigen Pauschalen: Die bisherigen monatlichen Pauschalen für selbst getragene Stromkosten (z. B. 70 € pro Monat für reine E‑Fahrzeuge) entfallen ab Ende 2025.
  • Neues Abrechnungsmodell ab 2026: Arbeitnehmer haben die Wahl zwischen tatsächlichen Stromkosten oder einer Strompreispauschale.
  • Berechnung der Pauschale: Die Strompreispauschale bemisst sich am durchschnittlichen Haushaltsstrompreis, der vom Statistischen Bundesamt für das erste Halbjahr des Vorjahres ermittelt wird.
  • Nachweispflicht der geladenen Energie: Um Erstattung zu bekommen, muss die geladene Strommenge über einen eigenen Zähler nachgewiesen werden – z. B. durch eine Wallbox mit Zähler oder einen mobilen bzw. fahrzeuginternen Zähler.
  • PV-Strom erlaubt: Auch wenn der Arbeitnehmer zu Hause mit Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage lädt, kann die neue Pauschale oder der individuelle Strompreis verwendet werden.
  • Ladestrom im Betrieb bleibt steuerfrei: Wie bisher bleibt das Laden beim Arbeitgeber oder an vom Arbeitgeber überlassener Ladestation steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG), selbst wenn die Ladeinfrastruktur von Dritten betrieben wird.

Bedeutung & Auswirkungen

  • Mehr Genauigkeit & Transparenz: Durch den verpflichtenden Nachweis der geladenen kWh wird die Abrechnung realistischer und fairer.
  • Planungssicherheit für Unternehmen: Firmen müssen ihre Richtlinien zur Ladeabrechnung, Car‑Policy und Zählertechnik anpassen – idealerweise noch 2025.
  • Gleichbehandlung von Netz- und PV-Strom: Die Regelung fördert besonders das Laden mit eigenem Solarstrom und stärkt so nachhaltige Mobilität.
  • Bürokratischer Mehraufwand: Der neue Zähler‑Nachweis bedeutet für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzlichen Aufwand – wer das nicht korrekt dokumentiert, riskiert, dass Kosten nicht erstattet werden.

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