Bundestag erleichtert Bau von Energiespeichern im Außenbereich

Der Bundestag hat kürzlich beschlossen, Batterien sowie Wärme- und Wasserstoffspeicher im Außenbereich als privilegierte Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzulassen. Dies schafft mehr Planungssicherheit und beschleunigt Genehmigungsverfahren für Speicheranlagen.

Wichtige Neuerungen

  • Privilegierung von Großspeichern: Speicher mit mindestens 1 Megawattstunde Kapazität dürfen nun rechtlich vereinfacht im Außenbereich errichtet werden.
  • Netzentgeltbefreiung für Multi-Use-Speicher: Speicher, die sowohl Strom aus erneuerbaren Quellen als auch aus dem Netz nutzen, profitieren von einer erweiterten Entlastung.
  • Förderung der Energiewende: Die Regelung ermöglicht den Bau von Speichern an technisch optimalen Standorten wie Umspannwerken oder Netzknotenpunkten.

Bedeutung für die Branche

Branchenvertreter betonen, dass die Novelle wichtige Hemmnisse für den Speicher-Ausbau abbaut und die Integration erneuerbarer Energien ins Stromnetz erleichtert. Für Unternehmen und Kommunen entstehen neue Investitionsmöglichkeiten und eine verlässliche Grundlage für flexible Energiesysteme.

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