Der Bundestag hat kürzlich beschlossen, Batterien sowie Wärme- und Wasserstoffspeicher im Außenbereich als privilegierte Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzulassen. Dies schafft mehr Planungssicherheit und beschleunigt Genehmigungsverfahren für Speicheranlagen.
Wichtige Neuerungen
- Privilegierung von Großspeichern: Speicher mit mindestens 1 Megawattstunde Kapazität dürfen nun rechtlich vereinfacht im Außenbereich errichtet werden.
- Netzentgeltbefreiung für Multi-Use-Speicher: Speicher, die sowohl Strom aus erneuerbaren Quellen als auch aus dem Netz nutzen, profitieren von einer erweiterten Entlastung.
- Förderung der Energiewende: Die Regelung ermöglicht den Bau von Speichern an technisch optimalen Standorten wie Umspannwerken oder Netzknotenpunkten.
Bedeutung für die Branche
Branchenvertreter betonen, dass die Novelle wichtige Hemmnisse für den Speicher-Ausbau abbaut und die Integration erneuerbarer Energien ins Stromnetz erleichtert. Für Unternehmen und Kommunen entstehen neue Investitionsmöglichkeiten und eine verlässliche Grundlage für flexible Energiesysteme.
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