Novellierung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des BMWK zum 01.05.2023

 

Der Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz ist akteurs-, sektor- und technologieoffen und fördert investive Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.

Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien
  • Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energie- oder Wärmeeffizienz
  • Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung
  • Optimierungen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend zum Einsatz bei Prozessen der Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten kommen
  • Einsatz von Technologien zurund Optimierung von Wärme- oder Kältespeicherung für eine energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Wechsel auf CO2 ärmere Ressourcen oder Wärme- oder Kältespeicherung zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
  • Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Der Antragsteller entscheidet selbst, mit welchen Maßnahmen die Energie- und Ressourceneffizienz verbessert und so Einsparpotentiale erschlossen werden sollen. Ob eine veraltete Technik erneuert, eine Anlage vorzeitig ersetzt oder um neue energieeffiziente Komponenten ergänzt wird, spielt keine Rolle. Wichtig ist: Energie- und Ressourceneinsparungen sowie CO2-Einsparungen werden erzielt.

Die Förderung umfasst zudem die Erstellung des für die Antragstellung erforderlichen Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energie-Sachverständige. Weitere Informationen zum Einsparkonzept finden Sie unter Antragstellung.

Wer ist antragsberechtigt?

 

Alle Unternehmen, egal welcher Rechtsform – vom Familienunternehmen bis hin zum großen Industrieunternehmen – können Förderanträge stellen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Contractoren zur Durchführung von Einzelprojekten bei antragsberechtigten Unternehmen. Contractoren sind Dienstleistungsunternehmen, die ihren Kunden (Contractingnehmern) vertraglich die Lieferung oder Einsparung einer bestimmten Menge von Betriebsstoffen (z. B. Strom, Kälte, Druckluft) garantieren.
Weiterhin sind Freiberufler antragsberechtigt, sofern ihre Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird.

Wie funktioniert der Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz?

 

Grundsätzlich funktioniert der Wettbewerb wie ein klassisches Förderprogramm, es wird jedoch ergänzt um eine wettbewerbliche Komponente: Die Förderentscheidung orientiert sich an der sogenannten Fördereffizienz. Diese setzt die beantragte Fördersumme ins Verhältnis zur erwarteten CO2-Einsparung ("Förder-Euro" pro erreichter CO2-Einsparung pro Jahr). Je höher die Einsparung oder je geringer die beantragte Förderung ist, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören. Weitere Informationen finden Sie unter den Förderbedingungen.

Das Programm ist am 15. April 2019 gestartet. Seitdem können Anträge für geplante Effizienz-Projekte beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.
Ab 1. November 2021 ist darüber hinaus auch die Förderung von Ressourceneinsparungen möglich, gemäß der Novellierung der Richtlinie zur "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb, die am 1. November 2021 in Kraft tritt.

Vorgesehen sind immer mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen. Wird das zur Verfügung stehende Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde vor Bewerbungsschluss um 50 Prozent überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen werden.
Alle Anträge, die zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vorliegen, werden auf Vollständigkeit, Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen sowie Plausibilität geprüft.
Alle positiv bewerteten Anträge werden entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Sollte Ihr Antrag in einer Wettbewerbsrunde nicht erfolgreich sein, können Sie Ihr Projekt gerne in einer der kommenden Wettbewerbsrunden erneut einreichen. Die Stichtagsfrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Eingehende Anträge nach einem Stichtag werden bei der folgenden Wettbewerbsrunde berücksichtigt. Gefördert werden absteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweils pro Runde zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist.

Informationen zu Zeitraum und Budget der jeweiligen Runden können Sie einsehen unter Wettbewerbsrunden.

Grundsätzlich sind Subventionen nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verboten, da sie wettbewerbsverzerrend wirken können. Das der "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb" zugrundeliegende Förderkonzept wurde jedoch allgemein und nicht selektiv ausgestaltet. Zuwendungen aus diesem Förderprogramm sind deshalb nicht als staatliche Beihilfe einzustufen.

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