Ecoliance unterstützt Sie in der Corona-Krise
Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen aufgrund der Corona-Krise.
Liebe Ecoliance-Mitglieder, wir haben in diesem Dokument alle relevanten Seiten mit Auskünften und Links zu den Hilfsmaßnahmen, vom Bund und Länder zusammengefasst.
Sofortzuschüsse Rheinland-Pfalz
Land hilft Selbstständigen und Kleinunternehmen
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat weitere Hilfsmaßnahmen vorgeschlagen, welche die Unterstützungsmaßnahmen vom Bund unterstützen. Diese sollen insbesondere Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und Kleinstbetrieben helfen. Die Unterstützungsprogramme sind erweitert auf Unternehmen bis 30 Beschäftigte. Mit Sofortdarlehen ergänzt die Landesregierung die Bundeshilfen und ergänzt die Soforthilfen auf größere Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten.
Die Soforthilfen von Bund und Land sind folgendermaßen gegliedert:
- Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten: Bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm Bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf. Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro.
- Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten: Bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm Bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf. Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro.
- Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten: Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich eines Zuschusses über 30 Prozent der Darlehenssumme. Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro.
Mehr Informationen zum Hilfsprogramm finden Sie hier: https://mwvlw.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/wissing-land-hilft-selbststaendigen-und-kleinunternehmen/
Soforthilfe Corona Bund
Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen beschlossen. Dies gilt für alle Wirtschaftsbereiche und umfasst Unternehmen bis zu 10 Beschäftigte. Damit die Liquidität sichergestellt wird, erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung:
- 9.000 bis zu fünf Beschäftigten.
- 15.000 bis zu 10 Beschäftigten
Die Eckpunkte des Soforthilfe-Programms finden Sie hier eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf.
Unterstützung für Unternehmen
Die Bundesrepublik Deutschland hat Maßnahmen ergriffen, um die Corona-Krise zu überbrücken. Diese dienen zur Arbeitsplatzsicherung sowie zur Unternehmensunterstützung.
- Kurzarbeitergeld wird flexibler: aufgrund von Betriebsausfälle in Unternehmen können Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen, um den Entgeltausfall auszugleichen.
- Liquidität verbessern: die Stundung von Steuerzahlungen wird erleichtert. Vorauszahlungen werden ausgesetzt, Vollstreckungen und Säumniszuschläge werden gestrichen. Weitere Erläuterungen zu steuerlichen Erleichterungen finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-13-Milliarden-Schutzschild-fuer-Deutschland.html
- Förderinstrumente bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf: Ab sofort steht das KFW-Programm 2020 zu Verfügung. Das KfW-Programm unterstützt sowohl mittelständische Unternehmen als auch große Unternehmen. Weitere Erläuterungen zu den KfW-Programmen finden Sie hier https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html