Ecoliance unterstützt Sie in der Corona-Krise

Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen aufgrund der Corona-Krise.

Liebe Ecoliance-Mitglieder, wir haben in diesem Dokument alle relevanten Seiten mit Auskünften und Links zu den Hilfsmaßnahmen, vom Bund und Länder zusammengefasst.

 

Sofortzuschüsse Rheinland-Pfalz

Land hilft Selbstständigen und Kleinunternehmen

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat weitere Hilfsmaßnahmen vorgeschlagen, welche die Unterstützungsmaßnahmen vom Bund unterstützen. Diese sollen insbesondere Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und Kleinstbetrieben helfen. Die Unterstützungsprogramme sind erweitert auf Unternehmen bis 30 Beschäftigte. Mit Sofortdarlehen ergänzt die Landesregierung die Bundeshilfen und ergänzt die Soforthilfen auf größere Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten.

Die Soforthilfen von Bund und Land sind folgendermaßen gegliedert:

  • Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten: Bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm Bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf. Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro.

 

  • Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten: Bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm Bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf. Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro.

 

  • Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten: Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich eines Zuschusses über 30 Prozent der Darlehenssumme. Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro.

 

Mehr Informationen zum Hilfsprogramm finden Sie hier: https://mwvlw.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/wissing-land-hilft-selbststaendigen-und-kleinunternehmen/

 

Soforthilfe Corona Bund

Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen beschlossen. Dies gilt für alle Wirtschaftsbereiche und umfasst Unternehmen bis zu 10 Beschäftigte. Damit die Liquidität sichergestellt wird, erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung:

  • 9.000 bis zu fünf Beschäftigten.
  • 15.000 bis zu 10 Beschäftigten

Die Eckpunkte des Soforthilfe-Programms finden Sie hier eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf.

 

Unterstützung für Unternehmen

Die Bundesrepublik Deutschland hat Maßnahmen ergriffen, um die Corona-Krise zu überbrücken. Diese dienen zur Arbeitsplatzsicherung sowie zur Unternehmensunterstützung.

  • Kurzarbeitergeld wird flexibler: aufgrund von Betriebsausfälle in Unternehmen können Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen, um den Entgeltausfall auszugleichen.

 

 

  • Förderinstrumente bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf: Ab sofort steht das KFW-Programm 2020 zu Verfügung. Das KfW-Programm unterstützt sowohl mittelständische Unternehmen als auch große Unternehmen. Weitere Erläuterungen zu den KfW-Programmen finden Sie hier https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Hotlines für Unternehmen

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030 18615 1515
Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr

Beantragung von Kurzarbeitergeld:
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20

Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen bei der Ausfuhr von Schutzausrüstung:
BAFA-Hotline: 06196 908-1444
E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de


Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus (zu gesundheitlichen Aspekten):
Telefon: 030 346465100
Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:00 bis 12:00 Uhr

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