„Notfallplan Gas“ – Instrumente der Bundesnetzagentur, um den industriellen Gasverbrauch zu reduzieren

Am 23. Juni hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz  die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen.

Es besteht bereits ein Instrumentenkasten an marktlichen Instrumenten, die helfen können, den industriellen Gasverbrauch zu reduzieren.

Die Bundesnetzagentur unterscheidet folgende Marktinstrumente:

  1. Regelenergie : sie setzt der marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) immer dann ein, wenn das Verhältnis zwischen abgenommenen und eingespeisten Gasmengen im Netz nicht ausgeglichen ist. Regelenergie ist der zentrale Mechanismus, um auch während einer Gasmangellage Einspeisung und Verbrauch zum Ausgleich zu bringen.

Das „Gasauktions-Modell“ als zusätzliches Regelenergieprodukt. THE, BMWK und BNetzA stehen im Austausch zur Ausgestaltung eines neuen kurzfristigen Regelenergieprodukts mit besonders flexiblen Produktparametern, das industrielle Gasverbrauchern die Möglichkeit gibt, ihren Verbrauch zu reduzieren. Die eingesparten Verbräuche sollen über die Lieferanten zur Stabilisierung der Netze verwendet werden.

Es liegt an den Industriekunden, die notwendigen vertraglichen Voraussetzungen zu schaffen und die Abgabe von Geboten im Innenverhältnis mit ihrem Lieferanten vorzubereiten. Das „Gasauktions-Modell“ kann ohne Gesetzesänderungen eingeführt werden. Es unterliegt auch keinem Genehmigungsvorbehalt durch die Bundesnetzagentur. Eine Einführung ist noch im Laufe des Sommers 2022 geplant

  1. Speichergesetz/SSBOs: Entsprechend des am 30. April 2022 in Kraft getretenen Speichergesetzes hat THE zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sog. Strategic Storage Based Options (SSBOs) auszuschreiben. SSBOs bestehen aus zwei Vertragskomponenten: Zum einen verpflichten sich die Speichernutzer dazu, zu bestimmten Stichtagen eine bestimmte Menge Gas physisch in Speicher einzulagern. Zum anderen bekommt THE Zugriff auf einen Teil dieser Mengen. Das Instrument SSBOs adressiert dabei bereits auch solche Gashändler, die – durch Einsparungen ihrer „normalen“ Abnehmer – freigewordene Bezugsmengen aus ihren Lieferverträgen für das Angebot von SSBOs einsetzen werden. Im Grunde können solche SSBO-Angebote auch in Kooperation zwischen einem Industriekunden und seinem Lieferanten abgegeben werden.

 

  1. (Spot-)Markt in der Notfallstufe: Die Börse EEX plant, den Betrieb des Spothandels auch bei Eintritt einer Gasmangellage nicht einzustellen. Am Markt entstehen auch in der Notfallstufe wichtige Preissignale, so dass bestehende Lieferverpflichtungen und die Ausgeglichenheit der Bilanzkreise marktbasiert organisiert werden können. Die Börsenplattform böte Marktteilnehmern damit die Möglichkeit, Geschäfte auch im Krisenfall abzuschließen.

Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_gasversorgung/HintergrundFAQ/MarktlicheMassnahmen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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