INTERREG GR A der europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt

Am 24. März 2022 haben die politischen Vertreter des zukünftigen Programms Interreg Großregion (2021-2027) einstimmig den Inhalt des Kooperationsprogramms genehmigt, das somit der Europäischen Kommission zur Kommentierung und Genehmigung vorgelegt wurde.

Die Europäische Kommission wird innerhalb von fünf Monaten nach Übermittlung des Kooperationsprogramms ihre Analysen und Kommentare , auf deren Grundlage das Programm Interreg Großregion die letzten Anpassungen vornehmen wird, mitteilen.

Am 12. März 2021 haben die Partner des zukünftigen Programms Interreg VI Großregion die politischen und spezifischen Ziele der Programmperiode 2021-2027 festgelegt.

Das künftige Programm wird sich auf 4 politische Ziele konzentrieren, die in 11 spezifische Ziele unterteilt sind, die den aktuellen Herausforderungen des grenzüberschreitenden Gebiets am besten gerecht werden.

Durch diese Ziele wird das Programm auch Querschnittsthemen wie Mobilität, Innovation, Digitalisierung und Unterstützung für KMU in Angriff nehmen.

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